ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

WT Fliesen

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma WT Fliesen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese von WT Fliesen ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Angebote sind freibleibend und 14 Kalendertage gültig.
  2. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme des Angebotes oder schriftlicher Auftragsbestätigung zustande.
  3. Mit Vertragsabschluss erkennt der Auftraggeber diese AGB ausdrücklich an.

§ 3 Anzahlung

  1. Mit Annahme des Angebotes ist grundsätzlich eine Anzahlung von 50 % der Auftragssumme zu leisten, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Die Materialbestellung erfolgt grundsätzlich erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.
  3. Verzögert sich die Anzahlung, verschieben sich sämtliche vereinbarten Termine entsprechend.

§ 4 Preise

  1. Es gelten ausschließlich die im Angebot angeführten Preise.
  2. Zusatzleistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert verrechnet.
  3. Preisänderungen aufgrund nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Schlussrechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug fällig.
  2. Teilrechnungen sind zulässig.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten.
  4. WT Fliesen ist berechtigt, bei Zahlungsverzug sämtliche Arbeiten bis zum Zahlungseingang einzustellen.

§ 6 Leistungen

Zum Leistungsumfang zählen ausschließlich jene Arbeiten, welche ausdrücklich im Angebot angeführt sind.

Nicht enthalten sind insbesondere:

  • zusätzliche Abdichtungen,
  • Stemmarbeiten,
  • Estrichsanierungen,
  • Untergrundsanierungen 
  • Entsorgung außerhalb des Angebotes,
  • sonstige Zusatzarbeiten.

Diese Leistungen werden gesondert verrechnet.

§ 7 Zusatzleistungen

Leistungsänderungen oder Zusatzaufträge werden nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand verrechnet.

§ 8 Baustellenvoraussetzungen

Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten sicherzustellen, dass

  • die Baustelle frei zugänglich ist,
  • Strom und Wasser kostenlos zur Verfügung stehen,
  • ausreichende Beleuchtung vorhanden ist,
  • sämtliche Vorarbeiten anderer Gewerke abgeschlossen sind,
  • der Untergrund verlegereif ist.

§ 9 Behinderungen

Werden Arbeiten durch Umstände verzögert, die WT Fliesen nicht zu vertreten hat (z. B. andere Gewerke, fehlender Zugang, fehlendes Material, Witterung, Stromausfall oder fehlende Baustellenvoraussetzungen), verlängern sich sämtliche Termine angemessen.

Entstehende Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten oder Mehraufwendungen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

§ 10 Termine

Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden.

§ 11 Material

Materialien können produktionsbedingt Farb-, Struktur- und Maßabweichungen aufweisen. Solche handelsüblichen Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

§ 12 Materialbestellungen

Sonderbestellungen, speziell bestellte Fliesen oder individuell angefertigte Materialien können nach Bestellung grundsätzlich nicht kostenlos storniert werden.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Firma WT Fliesen.

§ 14 Abnahme

Der Auftraggeber hat die Leistung nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen.

Werden keine wesentlichen Mängel bekannt gegeben oder wird die Leistung genutzt, gilt sie – soweit gesetzlich zulässig – als abgenommen.

§ 15 Reklamationen

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

WT Fliesen ist vor einer Beauftragung Dritter jedenfalls Gelegenheit zur Verbesserung einzuräumen.

§ 16 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts.

§ 17 Haftung

WT Fliesen haftet ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 18 Stornierung

  1. Stornierungen bedürfen der Schriftform.
  2. Im Falle einer Stornierung nach Vertragsabschluss hat der Auftraggeber sämtliche bis dahin entstandenen Kosten (Planung, Materialbestellungen, Sonderanfertigungen, Entsorgung, Arbeitsvorbereitung und sonstige Aufwendungen) zu ersetzen.
  3. Bereits geleistete Anzahlungen werden mit diesen Kosten verrechnet.
  4. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  5. Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

§ 19 Lagerkosten

Kann Material aufgrund von Umständen auf Seiten des Auftraggebers nicht geliefert oder eingebaut werden, ist WT Fliesen berechtigt, angemessene Lagerkosten zu verrechnen.

§ 20 Fotos

WT Fliesen ist berechtigt, Fotos der ausgeführten Arbeiten für Referenz- und Werbezwecke (Website, Social Media, Prospekte) zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen oder Datenschutzrechte des Auftraggebers entgegenstehen.

§ 21 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

§ 22 Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Firma WT Fliesen.

§ 23 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.